IRW-PRESS: Bedford Metals Corp.: Bedford Metals beauftragt Condor North Consulting mit der Durchführung fortschrittlicher geophysikalischer Modellierungen für das Uranprojekt Ubiquity Lake

27. November 2024 / IRW-Press / Bedford Metals Corp. (TSX-V: BFM, FWB: O8D, ISIN: CA0762301012) (das „Unternehmen“ oder „Bedford“) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen die Firma Condor North Consulting mit der Durchführung fortschrittlicher geophysikalischer Modellierungen der VTEM-, elektromagnetischen (EM) MegaTEM- und magnetischen Daten für das unternehmenseigene Uranprojekt Ubiquity Lake beauftragt hat. Das Projekt befindet sich am südlichen Rand des Athabasca-Beckens, etwa 100 Kilometer westlich der Mine Key Lake im Norden der kanadischen Provinz Saskatchewan.

 

Der Schwerpunkt dieser fortschrittlichen geophysikalischen Arbeiten wird auf der Ermittlung und Kartierung von Zonen mit elektromagnetischen (EM) und magnetischen Signaturen liegen, damit die Explorationsziele weiter verfeinert werden können. Diese genauer definierten Ziele werden den laufenden und zukünftigen Explorationsbemühungen des Unternehmens in einer der ertragreichsten Uranregionen der Welt zugutekommen.

 

Die in Lakewood (Colorado) ansässige Firma Condor North Consulting kann als etabliertes geophysikalisches Beratungsunternehmen mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung in der Uranexploration im Athabasca-Becken vorweisen. Die Firma wartet mit einer umfangreichen Erfolgsbilanz auf und hat Unternehmen bei der Ermittlung und Erschließung von Zielen mit hohem Potenzial unter Verwendung modernster geophysikalischer Technologien und Methoden unterstützt.

 

Peter Born, President von Bedford, sagt dazu: „Mit der Beauftragung von Condor North Consulting machen wir einen weiteren wichtigen Schritt nach vorne für unser Uranprojekt Ubiquity Lake. Das Fachwissen der Firma im Bereich der fortschrittlichen geophysikalischen Modellierung in Verbindung mit ihrer umfassenden Kenntnis des Athabasca-Beckens wird unsere Fähigkeit, die Explorationsziele genauer einzugrenzen und zu priorisieren, deutlich verbessern. Wir sind gespannt auf die Erkenntnisse, die diese Arbeiten liefern werden, und freuen uns darauf, die Ergebnisse in unsere laufenden Explorationsprogramme einfließen zu lassen.“

 

Bedford ist nach wie vor verpflichtet, alle Explorationsaktivitäten mit größter Rücksicht auf die Umwelt durchzuführen. Die Reduzierung seiner Umweltbilanz hat für das Unternehmen höchsten Stellenwert; es will zugleich sicherstellen, dass alle Betriebstätigkeiten nachhaltig sind und unter Achtung der natürlichen Umgebung erfolgen. Darüber hinaus schätzt Bedford die Zusammenarbeit mit ortsansässigen indigenen Gruppen und Stakeholdern, wobei gewährleistet werden soll, dass seine Aktivitäten transparent und zum gegenseitigen Nutzen durchgeführt werden.

 

Das Unternehmen wird über die Fortschritte der geophysikalischen Modellierungsarbeiten berichten, sobald die Ergebnisse vorliegen und weitere Explorationspläne erarbeitet werden.

 

Qualifizierter Sachverständiger

 

Dr. Peter Born, P.Geo., ist der zuständige qualifizierte Sachverständige im Sinne der Vorschrift National Instrument 43-101 und President des Unternehmens und zeichnet für die in dieser Meldung enthaltenen, von ihm genehmigten technischen Informationen verantwortlich.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Unternehmen unter info@bedfordmetals.com oder 604-622-1199 oder besuchen Sie die Website des Unternehmens unter www.bedfordmetals.com.

 

Im Namen des Boards,

Bedford Metals Corp.

 

„Peter Born“

President

 

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Vorsorglicher Hinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen

 

Diese Pressemeldung enthält Aussagen, die „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen“). Alle Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen, sind zukunftsgerichtete Aussagen und basieren auf Erwartungen, Schätzungen und Prognosen zum Zeitpunkt dieser Pressemeldung. Alle Aussagen, die eine Diskussion in Bezug auf Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Prognosen, Ziele, Annahmen, zukünftige Ereignisse oder Leistungen beinhalten (oft, aber nicht immer unter Verwendung von Begriffen wie „plant“, „erwartet“, „wird erwartet“, „Budget“, „geplant“, „schätzt“, „prognostiziert“, „beabsichtigt“, „nimmt an“ oder „glaubt“ bzw. Abwandlungen (einschließlich negativer Abwandlungen) solcher Wörter und Phrasen oder Aussagen, wonach bestimmte Maßnahmen, Ereignisse oder Ergebnisse ergriffen werden, eintreten oder erzielt werden „können“, „könnten“, „würden“, „dürften“ oder „werden“) sind keine Aussagen über historische Fakten und können zukunftsgerichtete Aussagen sein. In dieser Pressemeldung beziehen sich zukunftsgerichtete Aussagen unter anderem auf: die Wahrscheinlichkeit des Abschlusses des Angebots, die Verwendung des Verkaufserlöses aus dem Angebot, den Abschluss des Angebots und die Fähigkeit, die erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen und Zustimmungen einzuholen.

 

Diese Aussagen spiegeln die gegenwärtigen Ansichten des Unternehmens in Bezug auf zukünftige Ereignisse wider und beruhen notwendigerweise auf einer Reihe anderer Annahmen und Schätzungen, die zwar vom Management als vernünftig erachtet werden, aber naturgemäß erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerblichen, politischen und sozialen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen. Viele bekannte und unbekannte Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften wesentlich von den Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden, und das Unternehmen hat Annahmen und Schätzungen vorgenommen, die auf vielen dieser Faktoren basieren oder mit ihnen in Zusammenhang stehen. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem: die Volatilität der Edelmetallpreise; Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung der Bergbauaktivitäten des Unternehmens in ausländischen Gerichtsbarkeiten; Verzögerungen bei Regulierungen, Genehmigungen oder Zulassungen; Risiken im Zusammenhang mit der Abhängigkeit vom Managementteam des Unternehmens und externen Auftragnehmern; Risiken im Zusammenhang mit Explorations- und Bergbauaktivitäten; das Unvermögen des Unternehmens, eine Versicherung zur Deckung aller Risiken auf einer wirtschaftlich angemessenen Basis oder überhaupt zu erhalten; Währungsschwankungen; Risiken im Zusammenhang mit dem Unvermögen, einen ausreichenden Cashflow aus dem Betrieb zu generieren; Risiken im Zusammenhang mit Projektfinanzierungen und Aktienemissionen; Risiken und Ungewissheiten, die allen Bergbauprojekten innewohnen, einschließlich der Ungenauigkeit von Reserven und Ressourcen, der metallurgischen Ausbeute und der Kapital- und Betriebskosten solcher Projekte; Anfechtungen der Eigentumsrechte an Konzessionen, insbesondere der Eigentumsrechte an unerschlossenen Konzessionen; Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Umwelt, Gesundheit und Sicherheit; die Fähigkeit der Gemeinden, in denen das Unternehmen tätig ist, mit den Auswirkungen von Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit umzugehen und diese zu bewältigen; die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen von Gesundheitskrisen, anhaltenden militärischen Konflikten und allgemeinen wirtschaftlichen Faktoren auf das Unternehmen; betriebliche oder technische Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Bergbau- oder Erschließungsaktivitäten; Beziehungen zwischen Mitarbeitern, Arbeitsunruhen oder Nichtverfügbarkeit; die Interaktionen des Unternehmens mit umliegenden Gemeinden; die Fähigkeit des Unternehmens, erworbene Vermögenswerte erfolgreich zu integrieren; die spekulative Natur der Exploration und Erschließung, einschließlich des Risikos abnehmender Mengen oder Gehalte der Reserven; die Volatilität der Aktienmärkte; Interessenkonflikte für bestimmte Direktoren und leitende Angestellten; mangelnde Liquidität für die Aktionäre des Unternehmens; das Risiko von Rechtsstreitigkeiten; und die Faktoren, die unter der Überschrift „Risk Factors“ in den öffentlichen Offenlegungsdokumenten des Unternehmens genannt werden. Die Leser werden davor gewarnt, zukunftsgerichteten Aussagen eine unangemessene Sicherheit beizumessen. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die eine wesentliche Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse bewirken können, können andere Faktoren dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Das Unternehmen beabsichtigt nicht und übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, um Änderungen der Annahmen oder Änderungen der Umstände oder anderer Ereignisse, die sich auf solche Aussagen oder Informationen auswirken, Rechnung zu tragen, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben.

 

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