EUBP begrüßt Aufnahme von im Boden biologisch abbaubaren Stoffen in die
EU-Düngeprodukteverordnung
Die Düngeprodukteverordnung legt strenge Kriterien in Bezug auf die
Umweltsicherheit fest.
BERLIN, Nov. 17, 2024 (GLOBE NEWSWIRE) -- European Bioplastics (EUBP) begrüßt
die Aufnahme von im Boden biologisch abbaubaren Mulchfolien,
Beschichtungsmitteln und Wasserretentionspolymeren in die
EU-Düngeprodukteverordnung und die zentrale Rolle, die bestehenden Richtlinien
zur biologischen Abbaubarkeit von Mulchfolien im Boden zukommt. Mit den neuen
Kriterien für die biologische Abbaubarkeit, die zwar streng, aber
wissenschaftlich fundiert sind, wird der umfassende Nachweis erbracht, dass
zertifizierte biologisch abbaubare Mulchfolien umweltverträglich sind und
gleichzeitig zur Bodengesundheit und Bodenfruchtbarkeit beitragen.
Im Oktober 2024 hat die Europäische Union bestimmte im Boden biologisch
abbaubare Produkte in die Düngeprodukteverordnung 1009/2019 aufgenommen. Dazu
zählen im Boden biologisch abbaubare Mulchfolien, Beschichtungsmittel und
Wasserretentionspolymere. Insbesondere die im Boden biologisch abbaubaren
Mulchfolien werden als Bodenverbesserungsmittel bezeichnet.
Diese Produkte sind berechtigt, das CE-Zeichen zu tragen (ab dem 20. November
2024 für im Boden biologisch abbaubare Mulchfolien und ab dem 17. Oktober 2028
für Beschichtungsmittel und Wasserretentionspolymere), d. h., sie wurden
zusätzlich auf die hohen Sicherheits-, Gesundheits- und
Umweltschutzanforderungen der EU geprüft und können ohne Einschränkungen auf
dem erweiterten Binnenmarkt im Europäischen Wirtschaftsraum vertrieben werden.
„Mit der Aufnahme wird der Weg für weitere Investitionen, Innovationen und
Forschung in diesem Bereich geebnet, der in engem Zusammenhang mit einer
Kreislauf-Bioökonomie steht“, so Hasso von Pogrell, Managing Director von EUBP.
„Zertifizierte, im Boden biologisch abbaubare Mulchfolien werden seit mehr als
20 Jahren auf landwirtschaftlich genutzten Böden eingesetzt, und ihre
agronomischen Eigenschaften sowie ihre Lebensdauer sind umfassend untersucht
worden. Sie zeigen nachweislich eine ähnliche agronomische Effizienz wie
herkömmliche, nicht biologisch abbaubare Kunststoffe, insbesondere im Hinblick
auf die Steigerung des Ertrags und der Qualität der Kulturpflanzen, die
Unkrautbekämpfung und die Erhöhung der Bodentemperatur und -feuchte“, fügt er
hinzu.
Laut EUBP bieten zertifizierte, im Boden biologisch abbaubare Mulchfolien
erhebliche Vorteile, wenn eine vollständige Rückgewinnung und Wiederverwertung
von Mulchfolien aus herkömmlichen Kunststoffen nicht möglich ist und zu einem
potenziellen Verlust von Mutterboden oder zur Akkumulation von schwer
abbaubarem Mikroplastik führen könnte. Insbesondere das Einsammeln von dünnen
(unter 30 µm), biologisch nicht abbaubaren Mulchfolien gestaltet sich
schwierig, was zu einem besorgniserregenden Ausmaß an Plastikverschmutzung auf
den Feldern führen kann.
„Im Boden biologisch abbaubare Mulchfolien sind so beschaffen, dass sie in
situ biologisch abgebaut werden, sodass eine Rückholung, Wiederverwertung oder
Entsorgung nach der Ernte überflüssig ist. Mit ihrer Aufnahme in die
Düngeprodukteverordnung ist ein wichtiger Schritt zur Förderung einer
nachhaltigen Bioökonomie in der Landwirtschaft getan und zugleich wird das
Problem des persistenten Mikroplastiks in Böden angegangen“, so von Pogrell
abschließend.
Kontakt: press@european-bioplastics.org