Aktionäre von Novartis heissen an der Generalversammlung 2025 alle Anträge des
Verwaltungsrats gut Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten die 28.
Dividendenerhöhung in Folge. Für 2024 wird die Dividende auf CHF 3.50 (+6,1%)
je Aktie erhöht, was einer Rendite von 3,5% entspricht 1
Die Aktionärinnen und Aktionäre wählten Giovanni Caforio zum neuen Mitglied
und Vorsitzenden des Verwaltungsrats sowie Elizabeth McNally zum neuen Mitglied
des Verwaltungsrats. Jörg Reinhardt, Charles L. Sawyers und William T. Winters
stellten sich nicht zur Wiederwahl
Alle weiteren Anträge des Verwaltungsrats wurden von der Generalversammlung
genehmigt, einschliesslich der Herabsetzung des Aktienkapitals, des Berichts
über nichtfinanzielle Belange 2024 und des Vergütungsberichts 2024 sowie der
künftigen Vergütung des Verwaltungsrats und der Konzernleitung, über die
jeweils separat verbindlich abgestimmt wurde
Basel, 7. März 2025 – Die Aktionärinnen und Aktionäre von Novartis stimmten
heute an der Generalversammlung (GV) des Unternehmens allen Vorschlägen des
Verwaltungsrats zu. Insgesamt waren 1’693 Aktionärinnen und Aktionäre bei der
in Basel abgehaltenen Versammlung anwesend, was rund 57.42% der von Novartis
ausgegebenen Aktien entspricht.
Mit einer Dividendenerhöhung um 6,1% auf CHF 3.50 je Aktie genehmigten die
Aktionärinnen und Aktionäre die 28. Erhöhung in Folge, die zu einer
Dividendenrendite von 3,5% 1 führt. Die Auszahlung der Dividende für das Jahr
2024 erfolgt per 13. März 2025.
Wahl eines neuen Präsidenten und eines neuen Mitglieds des Verwaltungsrats
Die Aktionärinnen und Aktionäre wählten Giovanni Caforio neu in den
Verwaltungsrat sowie zum Verwaltungsratspräsidenten.
Zudem wählten sie Elizabeth McNally neu in den Verwaltungsrat. Jörg Reinhardt,
Charles L. Sawyers und William T. Winters stellten sich nicht zur Wiederwahl.
Alle weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats wurden wiedergewählt. Die Amtszeit
der gewählten und wiedergewählten Mitglieder dauert bis zum Abschluss der
nächsten ordentlichen GV.
Die Aktionärinnen und Aktionäre stimmten zudem für die Wiederwahl aller
derzeitigen Mitglieder des Vergütungsausschusses sowie die Wahl von John D.
Young als neues Mitglied des Vergütungsausschusses – alle für eine Amtszeit bis
zum Abschluss der nächsten ordentlichen GV. Simon Moroney bleibt mit seiner
Wiederwahl Vorsitzender des Vergütungsausschusses, entsprechend der Benennung
durch den Verwaltungsrat.
Informationen zum beruflichen Hintergrund der Verwaltungsratsmitglieder finden
sich unter: www.novartis.com/about/board-directors .
Herabsetzung des Aktienkapitals
Im Einklang mit der Empfehlung des Verwaltungsrats genehmigten die
Aktionärinnen und Aktionäre zudem die Vernichtung von 77 508 630 Aktien und die
entsprechende Herabsetzung des Aktienkapitals um CHF 37 979 228.70 (von CHF
1 073 065 943.53 auf CHF 1 035 086 714.83).
Weitere Aktienrückkäufe
Um die vollständige Umsetzung des bereits angekündigten Aktienrückkaufs von
bis zu CHF 15 Milliarden und allfälliger zusätzlicher Aktienrückkäufe zu
ermöglichen, stimmten die Aktionärinnen und Aktionäre dem Antrag des
Verwaltungsrats zu, den Verwaltungsrat zu ermächtigen, von der GV 2025 bis zur
GV 2028 von Zeit zu Zeit bis zu CHF 10 Milliarden Aktien zurückzukaufen. Dies
kommt zusätzlich zu den verbleibenden Ermächtigungen in Höhe von CHF 3,5
Milliarden 2 aus den GVs 2022 und 2023 hinzu.
Vergütung des Verwaltungsrats und der Konzernleitung
In zwei getrennten verbindlichen Abstimmungen genehmigten die Aktionärinnen
und Aktionäre den maximalen Gesamtbetrag für die Vergütung des Verwaltungsrats
für den Zeitraum ab der GV 2025 bis zur GV 2026 sowie den maximalen
Gesamtvergütungsbetrag für die Mitglieder der Konzernleitung für das
Geschäftsjahr 2025. In einer Konsultativabstimmung bestätigten sie auch den
Vergütungsbericht 2024.
Anträge
Eine detaillierte Auflistung aller Beschlüsse der ordentlichen GV 2025 finden
Sie unter: https://www.novartis.com/ch-de/investoren/generalversammlung
Haftungsausschluss
Diese Medienmitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des United
States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete
Aussagen sind im Allgemeinen an Begriffen wie «potenziell», «können», «werden»,
«planen», «würden», «erwarten», «vorhersehen», «vorausschauen», «glauben»,
«verpflichten», «experimentell», «Pipeline», «Markteinführung» oder ähnlichen
Begriffen zu erkennen oder an ausdrücklichen oder impliziten Bezugnahmen auf
mögliche Marktzulassungen, neue Indikationen oder Kennzeichnungen für die in
dieser Pressemitteilung beschriebenen zu prüfenden oder zugelassenen Produkte
oder mögliche künftige Umsätze mit solchen Produkten. Es wird empfohlen, sich
nicht zu stark auf diese Aussagen zu verlassen. Solche zukunftsgerichteten
Aussagen beruhen auf unseren derzeitigen Ansichten und Erwartungen hinsichtlich
künftiger Ereignisse und unterliegen erheblichen bekannten und unbekannten
Risiken und Ungewissheiten. Sollten diese Risiken oder Ungewissheiten in einem
oder mehreren Fällen eintreten oder sollten sich die zugrunde liegenden
Annahmen als falsch erweisen, können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich
von den gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Es besteht keine
Garantie, dass die Prüfpräparate oder zugelassenen Produkte, die in dieser
Medienmitteilung beschrieben werden, für irgendwelche zusätzlichen Indikationen
oder Etikettierungen auf irgendeinem Markt zu irgendeiner Zeit tatsächlich
eingereicht oder für den Verkauf zugelassen werden. Daneben besteht auch keine
Garantie dafür, dass diese Produkte künftig wirtschaftlich erfolgreich sind.
Insbesondere könnten unsere Erwartungen in Bezug auf solche Produkte unter
anderem durch folgende Faktoren beeinträchtigt werden: die mit der Forschung
und Entwicklung verbundenen Unwägbarkeiten, einschliesslich der Ergebnisse
klinischer Studien und zusätzlicher Analysen vorhandener klinischer Daten;
behördliche Massnahmen oder Verzögerungen oder staatliche Regulierung im
Allgemeinen; globale Trends zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen,
einschliesslich des Preis- und Erstattungsdrucks seitens der Regierung, der
Kostenträger und der Allgemeinheit sowie der Anforderungen an eine erhöhte
Preistransparenz; unsere Fähigkeit, den Schutz unseres geistigen Eigentums zu
erlangen oder aufrechtzuerhalten; die besonderen Verschreibungspräferenzen von
Ärzten sowie Patientinnen und Patienten; allgemeine politische, wirtschaftliche
und geschäftliche Gegebenheiten, einschliesslich der Auswirkungen von Pandemien
und der Bemühungen, diese einzudämmen; Sicherheits-, Qualitäts-,
Datenintegritäts- oder Herstellungsprobleme; potenzielle oder tatsächliche
Verletzungen der Datensicherheit und des Datenschutzes oder Störungen unserer
IT-Systeme sowie andere Risiken und Faktoren, die im aktuellen Formular 20-F
der Novartis AG aufgeführt sind, das bei der US Securities and Exchange
Commission hinterlegt ist. Novartis stellt die in dieser Medienmitteilung
enthaltenen Informationen zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Verfügung und ist
nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen
oder künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen zu aktualisieren.
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konzentriert. Jeden Tag arbeiten wir daran, Medizin neu zu denken, um das Leben
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Referenzen Basierend auf dem Schlusskurs der Novartis-Aktie an der SIX Swiss
Exchange von CHF 99.47 am 6. März 2025 Stand: 31. Dezember 2024
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