SICPA nimmt die Verurteilung der Schweizerischen Bundesanwaltschaft (BA) wegen
„organisatorischer Unzulänglichkeit“ zur Kenntnis, stuft aber die
Beurteilungsgrundlagen anders ein
LAUSANNE, Schweiz, April 27, 2023 (GLOBE NEWSWIRE) -- Die Ermittlungen der BA
gegen SICPA, welche im Januar 2015 eingeleitet wurden, sind abgeschlossen. Sie
finden ihren Abschluss in der Verurteilung des Unternehmens aufgrund „
organisatorischer Unzulänglichkeit “. Obwohl das Urteil auf vergangenen
Handlungen beruht, welche ohne Zustimmung von SICPA und gegen ihre Interessen
erfolgten, akzeptiert SICPA dieses Urteil. SICPA ist jedoch mit den
Beurteilungsgrundlagen der BA nicht einverstanden, weil in den Ländern, in
denen die Straftaten angeblich begangen wurden, keine strafrechtlichen
Sanktionen erfolgten. SICPA hat seitdem eine der effizientesten
Compliance-Abteilung eingerichtet, um sicherzustellen, dass die im Namen des
Unternehmens durchgeführten Aktivitäten im Einklang mit der Unternehmensethik
und mit einem Höchstmass an Integrität durchgeführt werden.
Nach einem mehr als acht Jahre andauernden Verfahren hat die BA ihre
Ermittlungen schliesslich abgeschlossen und einen Strafbefehl erlassen, in dem
SICPA für „organisatorische Unzulänglichkeit“ zwischen 2008 und 2015 geahndet
wird. In ihrer ergänzenden Erklärung führt die Bundesanwaltschaft aus: „ Die
Verantwortlichkeit des Unternehmens bedeutet nicht, dass SICPA SA diese von
ehemaligen Mitarbeitenden oder Beratern begangenen Anlasstaten selbst begangen
hat, noch diese gewollt oder in Kauf genommen hat. Seither hat SICPA SA diese
organisatorische Unzulänglichkeit freiwillig und vollumfänglich behoben “.
SICPA bleibt seinem Grundsatz treu unethisches Verhalten kategorisch
abzulehnen, wie es dies auch während der Mitarbeit im Rahmen des Verfahrens
demonstriert hat. SICPA hatte von diesen Zuwiderhandlungen bis zur
Verfahrenseröffnung keine Kenntnisse und hat die Verantwortlichen unmittelbar
zur Rechenschaft gezogen. Im Übrigen wurden die Personen, deren Verurteilung im
Jahre 2021 SICPA zur Unterzeichnung einer Kronzeugenregelung veranlasst hatte,
am 8. Juni 2022 in Brasilien freigesprochen. In den beiden anderen Ländern, auf
die sich die Entscheidung der BA bezieht, wurde SICPA nie strafrechtlich
verfolgt oder über ein Vergehen informiert.
Die durch dieses Verfahren entstandene andauernde Unsicherheit zwang SICPA
dazu, sich der Entscheidung der BA nicht zu widersetzen. Der Ruf und das
Ansehen von SICPA wurden durch falsche Anschuldigungen, wie die Unterstellung
von systematisch vorgenommenen illegalen Praktiken oder angebliche
Ermittlungen, die sich in mehreren Ländern zugetragen hätten, beschädigt. Es
gilt hervorzuheben, dass der Chief Executive Officer, Philippe Amon, durch die
Untersuchung der BA vollständig entlastet wurde.
Alle diese Reputationsschäden erfordern eine Beendigung des Prozesses. SICPA
bedauert, dass eine Unzulänglichkeit an interner Organisation zu Aktionen
geführt haben könnte, die von der BA als unethisch angesehen werden. Diese
organisatorischen Unzulänglichkeiten wurden durch eine umfassende
Umstrukturierung des Risikomanagements behoben, um allfälligen
Zuwiderhandlungen gegen die Geschäftsethik vorzubeugen.
Seit 2021 ist SICPA als eines der ersten Unternehmen seiner Branche nach ISO
37001:2016 für seine Compliance-, Integritäts- und Wettbewerbsschutzsysteme
zertifiziert. SICPA ist zudem ein akkreditiertes Mitglied der „Banknote Ethics
Initiative“, die für weltweit ethische und verantwortungsvolle
Geschäftspraktiken steht. Philippe Amon, Chairman und CEO des Unternehmens,
unterstreicht: „ Die Einhaltung von Gesetzen und die Integrität in unseren
Geschäftsbeziehungen sind nicht nur Pflicht, sondern sie sind entscheidend für
das Vertrauen, welches im Mittelpunkt unserer Arbeit steht .“
Im Hinblick auf das nahende hundertjährige Bestehen konzentriert sich SICPA
mit all seinen Mitarbeitenden weltweit weiterhinauf ihre Hauptaufgabe. Es gilt
die Interessen von Regierungen und Industrie zu schützen. Diese vertrauen auf
die, von führenden internationalen Institutionen, anerkannten physischen und
digitalen Technologien von SICPA zur Bekämpfung illegaler Handelspraktiken.
Medienkontakt
SICPA Media Relations
sicpamediarelations@sicpa.com
Tel. +41 21 627 55 55
Über SICPA
SICPA ist Marktführer bei Sicherheitsdruckfarben und führender Anbieter von
sicheren Authentifizierungs-, Identifizierungs-, Rückverfolgbarkeits- und
Lieferkettenlösungen. SICPA ist ein langjähriger zuverlässiger Partner für
Regierungen, Zentralbanken, Hochsicherheitsdruckereien und für
Industriebetriebe. Jeden Tag verlassen sich Regierungen, Unternehmen und
Millionen von Bürgerinnen und Bürgern auf die Expertise des Unternehmens,
welches physisch basierte verdeckte Sicherheitsmerkmale und digitale
Technologien kombiniert, um die Integrität und den Wert des Geldes, der
persönlichen Identität, der Wertdokumente, der E-Government-Dienste wie auch
Produkte und Marken zu schützen. Getreu dem Ziel des Unternehmens, Vertrauen
durch ständige Innovation zu ermöglichen, strebt SICPA weltweit eine Wirtschaft
des Vertrauens an, in der Transaktionen, Interaktionen und Produkte in der
physischen und digitalen Welt auf geschützten, fälschungssicheren und
überprüfbaren Daten basieren.
SICPA wurde 1927 in Lausanne gegründet, hat seinen Hauptsitz in der Schweiz
und ist auf fünf Kontinenten tätig. SICPA beschäftigt rund 3000 Mitarbeitende.
Mehr über SICPA: https://www.sicpa.com/sicpa-overview
Link zu der ergänzenden Erklärung der Schweizerischen Bundesanwaltschaft (BA)