Biobasierter Kunststoff: Wegbereiter für die Erreichung der Ziele der
EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle
BRÜSSEL, Dec. 19, 2024 (GLOBE NEWSWIRE) -- European Bioplastics (EUBP) begrüßt
die Verabschiedung der ambitionierten EU-Verordnung über Verpackungen und
Verpackungsabfälle (PPWR). Die Verabschiedung durch den Rat am 16. Dezember ist
der letzte Schritt im Mitentscheidungsverfahren vor ihrem Inkrafttreten.
Die PPWR legt den Schwerpunkt insbesondere auf nachhaltige
Verpackungslösungen, wobei biobasierte Kunststoffe eine Schlüsselrolle bei der
Verwirklichung der EU-Ziele in Bezug auf Kreislaufwirtschaft und
Klimaneutralität spielen.
„ Biobasierte Kunststoffe werden eine entscheidende Rolle bei der Verringerung
der Abhängigkeit von fossilen Materialien spielen und gleichzeitig die
Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus reduzieren, indem sie den
während des Pflanzenwachstums aufgenommenen Kohlenstoff nutzen “, so Hasso von
Pogrell, Managing Director von EUBP.
Ihre Integration in Verpackungslösungen steht im Einklang mit den
übergreifenden Zielen der EU, die Kreislauffähigkeit von Verpackungen zu
erhöhen und die Umweltauswirkungen zu minimieren, während gleichzeitig die für
Verpackungen erforderliche Leistung und Funktionalität erhalten bleibt.
„ Biobasierte Kunststoffe sind nicht nur eine Alternative, sondern ein
notwendiger Bestandteil des Übergangs der EU zu nachhaltigen
Verpackungssystemen. Sie verringern die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen
und bieten echte Lösungen, um die Ziele der Verordnung über Verpackungen und
Verpackungsabfälle zu erreichen. Biobasierte Kunststoffe können nahtlos in
bestehende Recyclingströme integriert werden und unterstützen die Entwicklung
einer Kreislaufwirtschaft für Verpackungen “, erklärt von Pogrell.
Kompostierbare Verpackungslösungen, die nach europäischen Normen (z. B. EN
13432) zertifiziert sind, bieten einzigartige Vorteile für bestimmte
Anwendungsbereiche wie Lebensmittelverpackungen, wo sie das Management
organischer Abfälle verbessern und die Verunreinigung in Recyclingströmen
verringern.
Es bleibt den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen zu entscheiden, ob neben
den obligatorischen auch andere Verpackungen kompostierbar sein sollen, sofern
sie der Verpflichtung nachkommen, in ihrem Land eine getrennte Sammlung von
Bioabfällen einzurichten und eine Infrastruktur für die Kompostierung zu
schaffen.
„ Kompostierbare Verpackungen sind daher in gewisser Weise eine Geisel der
Bereitschaft der Mitgliedstaaten, die Abfallrahmenrichtlinie ordnungsgemäß
umzusetzen, insbesondere die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von
Bioabfällen und zum Aufbau einer geeigneten Infrastruktur für das Recycling.
Angesichts der sehr unterschiedlichen und unzureichenden Abfallbewirtschaftung
auf EU-Ebene werden Investitionen und Anreize zur Förderung von Innovation,
Bildung und Aufbau von Infrastrukturen entscheidend sein, um die
Herausforderungen zu bewältigen und die Einführung kompostierbarer Lösungen zu
beschleunigen', schlussfolgert von Pogrell.
EUBP setzt sich dafür ein, nachhaltige Verpackungslösungen durch die
Entwicklung und Förderung biobasierter, biologisch abbaubarer und
kompostierbarer Materialien voranzutreiben, und plant, einen Beitrag zu den
nächsten Schritten der PPWR zu leisten, insbesondere bei der Ausarbeitung der
Sekundärrechtsakte.
Pressekontakt
Hasso von Pogrell, Managing Director
press@european-bioplastics.org