Datenintegration erleichtert die ESG-Berichterstattung
Datenintegration erleichtert die ESG-Berichterstattung
In einem früheren Beitrag haben wir einige der EU-Vorschriften zum Thema ESG (Umwelt, Soziales, Governance)-Berichterstattung vorgestellt und erläutert, weshalb Unternehmen konsistente, aussagekräftige, klar und transparent dargestellte Daten benötigen, um ihrer Berichtspflicht nachkommen zu können.
Hierzu ist es notwendig, dass Unternehmen klare ESG-Datenstrategien definieren und umsetzen. Diese Strategien müssen nicht nur die Beschaffung der relevanten ESG-Daten abdecken, sondern auch die Integration mit anderen Datensätzen, beispielsweise Markt-, Konto- und Portfoliodaten. Mit dem richtigen Ansatz können Unternehmen so einen umfassenden und ganzheitlichen Überblick über ihre Nachhaltigkeitsrisiken gewinnen. Eine solche Datenintegration kommt also sowohl den Unternehmen als auch ihren Kunden und Investoren zugute und hilft bei der Einhaltung der ESG-Vorschriften.
EU-Taxonomie
Was die ökologische Nachhaltigkeit betrifft, ist für Unternehmen die neue EU-Taxonomie von Bedeutung, die als ergänzender Rechtsakt genau wie die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) im Rahmen des EU Action Plan on Sustainable Finance erlassen wurde. Die EU-Taxonomie bietet einen Klassifizierungsmechanismus für die Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit von Investitionen.
Besonders erwähnenswert ist, dass sich die EU-Taxonomie auf Wirtschaftsaktivitäten und nicht auf Unternehmen bezieht. Das bedeutet, dass sie auch von Unternehmen, die sowohl nachhaltige als auch nichtnachhaltige Aktivitäten betreiben, zu deren Klassifikation genutzt werden kann.
In der Taxonomie werden sechs Umweltziele definiert:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Für die beiden ersten Ziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) wurden mit einem delegierten Rechtsakt bereits technische Bewertungskriterien (TSC) eingeführt, TSC für die anderen vier Ziele sind in Arbeit. Um die Leistungsschwellenwerte auf Basis dieser Ziele messen und Greenwashing verhindern zu können, sind Marktteilnehmer verpflichtet, die technischen Nachhaltigkeitskriterien anzuwenden und ihre Angaben zur Nachhaltigkeit mit Echtdaten zu belegen.
Produkt-/Instrumentenkategorien
Die SFDR unterteilt Finanzprodukte in drei verschiedene Kategorien, für die jeweils verschiedene Transparenzkriterien gelten. Investmentfirmen stufen ihre Anlageprodukte je nach Transparenzanforderung entweder als Produkte gemäß Artikel 9, 8 oder 6 ein:
„Dunkelgrüne“ Produkte sind solche, die sich einer bestimmten Nachhaltigkeitswirkung verpflichten und bei denen ein nichtfinanzielles Ziel im Mittelpunkt des Angebots steht, z. B. die Verringerung der CO2-Emissionen. Für diese Anlageprodukte gelten die Transparenzanforderungen gemäß Artikel 9 der SFRD.
Als „hellgrün“ werden Anlageprodukte bezeichnet, die mit ökologischen oder sozialen Nachhaltigkeitsmerkmalen beworben werden. Für sie gelten die Transparenzkriterien gemäß Artikel 8. Als Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale gilt beispielsweise auch, wenn umweltschädliche Investitionen ausgeschlossen oder ESG-Ratings in Anlageentscheidungen einbezogen werden.
Für alle anderen Anlageprodukte gelten die Transparenzanforderungen gemäß Artikel 6. Auch wenn ein Anlageprodukt nicht als ESG-Produkt beworben wird, muss die Investmentfirma offenlegen, inwieweit Nachhaltigkeitsrisiken in die Investitionsentscheidungen einbezogen werden und welche Auswirkungen diese Risiken auf die zu erwartende Rendite haben.
Unterstützung für eine ESG-Datenstrategie
Damit Unternehmen ihrer Berichtspflicht zu ihren Investitionsaktivitäten nachkommen und ihre Performance hinsichtlich der ESG-Ziele auf allen Ebenen – ob Fonds, Portfolio oder Produkt – messen können, brauchen sie eine umfassende Datenstrategie. Zu einer solchen Strategie gehört es, zu ermitteln, welche Daten benötigt werden, sowohl aus internen Systemen als auch aus externen Quellen. Und es gilt, all diese Daten mit anderen Datensätzen zusammenzuführen, um eine aussagekräftige, präzise und aktuelle Berichterstattung zu ermöglichen.
Infront bietet eine Reihe von Services zur Unterstützung derartiger Datenstrategien. Hinsichtlich der Datenbeschaffung arbeiten wir mit WM Datenservice zusammen, so können wir unseren Kunden – zusätzlich zu all den anderen Datensätzen in unserem Portfolio – auch umfassende ESG-Daten zur Verfügung stellen.
Zur reibungslosen Integration von ESG-Daten bietet der Infront Data Manager eine schnelle und einfache Anbindung an unser umfassendes Datenuniversum, das nicht nur Markt- und ESG-Daten, sondern auch interne und berechnete Daten (z. B. zu Fonds und Portfolios) umfasst.
Mit der Beschaffung und Integration von ESG-Daten auf allen Ebenen unterstützt Infront seine Kunden dabei, ihre Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vollumfänglich zu erfüllen.