Daten und Transparenz als Schlüssel zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die ESG-Berichterstattung – also die Offenlegung von Daten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance – steht in Europa gegenwärtig ganz oben auf der Tagesordnung. Finanzinstitute und Unternehmen sind zunehmend gefordert, klare, konsistente und transparente Nachhaltigkeitsdaten zu liefern, nicht nur zu ihrem eigenen Nutzen, sondern auch im Interesse ihrer Kunden und Investoren. Und nur so können sie den verschärften Anforderungen der Regulierungsbehörden entsprechen.
CSRD
ESG-Daten gewinnen für Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Sie werden benötigt, um die Nachhaltigkeitsperformance kontinuierlich verfolgen, dokumentieren und diese Dokumentation den Investoren zugänglich machen zu können. Nicht zuletzt stellen ESG‑Daten für Unternehmen eine wichtige Grundlage für das Benchmarking in der eigenen Branche dar.
Besonders folgenreich für Unternehmen ist die neue Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 1. Januar 2026 in drei Stufen eingeführt werden soll. Die CSRD zielt darauf ab, Lücken in den bisher geltenden Vorschriften zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen zu schließen. Zu diesem Zweck werden alle großen und alle börsennotierten Unternehmen zur Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen wie Umwelt, Soziales, Menschenrechte und Governance verpflichtet. Weiterhin verlangt die CSRD eine Veröffentlichung dieser von einer unabhängigen und akkreditierten Prüfinstanz zertifizierten Nachhaltigkeitsinformationen in einem eigens hierfür vorgesehenen Abschnitt des Geschäftsberichts.
SFDR
Auch die Finanzinstitute in Europa sehen sich mit einer Reihe neuer ESG-Vorschriften konfrontiert, allen voran die im März 2021 in Kraft getretene EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR). Die SFDR verlangt von Finanzdienstleistern – und hierzu zählen auch Vermögensverwalter, Versicherungsgesellschaften und Banken, die Portfoliomanagement-Dienstleistungen anbieten – eine spezielle Offenlegung von Risiken.
So müssen Firmen offenlegen, inwiefern sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihrem Anlageverfahren berücksichtigen, welche Messgrößen sie zur Bewertung von ESG-Faktoren verwenden und wie sie bei Anlageentscheidungen vorgehen, die potenziell negative Auswirkungen auf diese Faktoren haben. Laut Artikel 7 der SFDR sind Finanzdienstleister verpflichtet anzugeben, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken messen und gewichten bzw. eine Erklärung abzugeben, falls Nachhaltigkeitsaspekte nicht berücksichtigt werden. Dabei werden Finanzprodukte in drei Kategorien unterteilt, je nachdem, ob das Produkt mit einem oder mehreren ökologischen oder sozialen Merkmalen beworben wird (Artikel 8) oder ob damit eine nachhaltige Investition angestrebt wird (Artikel 9).
Von zentraler Bedeutung für die SFDR ist die neue EU-Verordnung „über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen“. Das oft auch als „EU-Taxonomie“ oder „Taxonomie-Verordnung“ bezeichnete Regelwerk tritt voraussichtlich am 1. Januar 2023 in Kraft und definiert einheitliche und vergleichbare Maßstäbe für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten sowie strenge Standards, die „Greenwashing“ verhindern sollen.
Sonstige Vorschriften
Bestehende Vorschriften wie MiFID II, OGAW und AIFMD werden ebenfalls angepasst, um ESG-Kriterien zu erfassen. So müssen Unternehmen im Rahmen der neuen MiFID-II-Verpflichtungen Nachhaltigkeitsfaktoren in den für die Beratung verwendeten Strategien und Verfahren nachweisen. Am 1. August 2022 erließen sowohl OGAW als auch AIFMD neue delegierte Verordnungen mit dem Ziel, Nachhaltigkeitsfaktoren und -risiken einzubeziehen.
Unterstützung durch Infront
Um sämtlichen bestehenden und neuen Vorschriften entsprechen zu können, müssen Unternehmen Zugriff auf die erforderlichen Nachhaltigkeitsdaten haben und in der Lage sein, diese Daten zu verarbeiten. Hierbei kann Infront mit einer effizienten, pragmatischen und regelkonformen Lösung unterstützen.
Mehrere Infront-Lösungen bieten das Infront ESG-Modul sowie ESG-Daten und ermöglichen es Unternehmen so, proaktiv die nötigen Anpassungen an ihren individualisierten Workflows, Berichten und Auswertungen vorzunehmen. Über den Infront Data Manager Feed können ESG-Daten auch direkt in die kundeneigene Infrastruktur integriert werden.
Portfoliomanager profitieren von der vollständigen Unterstützung aller vorvertraglichen und vorgeschriebenen Dokumente sowie der entsprechenden Anlageprozesse (z. B. Pre- und Post-Trade-Checks) im Rahmen der Offenlegungsverordnung. Darüber hinaus stellt Infront ESG-Scores zur Verfügung, die in den Investment- und Kundenbetreuungsprozessen verwendet werden können und neben herkömmlichen Metriken wie Gewinn, Cashflow und anderen Kennzahlen in der Berichterstattung ausgewertet werden.
Auch wenn der Umgang mit den neuen bzw. kommenden ESG-Vorschriften in Europa eine Herausforderung darstellt, können Unternehmen diese mit einer Lösung bewältigen, die auf konsistente, aussagekräftige ESG-Daten zurückgreift und diese Daten transparent und richtlinienkonform darstellt.